Risikofaktor Falsch-Bereifung
Viele Versicherungen verweigern die vollständige Haftung, wenn der Schadensfall unter Einwirkung einer nicht saisongemäßen Bereifung entstanden ist. Zahlreiche Rechtsurteile... sprechen hier eine deutliche Sprache: Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen.


Dazu der Gesetzgeber:
"Wird das mit Sommerreifen ausgestattete, bevorrechtigte KFZ im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorganges ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen." (AG Trier, AZ: 6 C 220/85)
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