Risikofaktor Reifenprofil...


Die Auseinandersetzungen mit zahlungsunwilligen Versicherungen können sehr unangenehm ausfallen. Häufig sitzt die Versicherung rechtlich gesehen am längeren Hebel. Ihr Versicherungsschutz ist laut Gesetz dann gefährdet, wenn die Fahrsicherheit Ihres Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist. Abgefahrene Reifen stehen hier leider oft im Blickpunkt...


"Autofahrer, die mit einer Reifenprofiltiefe von maximal 1,6 Millimetern, also an der gesetzlichen 'Verschleißgrenze', auf regennasser Fahrbahn bei 120 km/h ins Schleudern geraten, haben wegen grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch aus ihrer Vollkaskoversicherung – auch wenn es noch nicht 'ordnungswidrig' ist, mit solchen Reifen zu fahren." (LG Itzehoe, AZ: 3 0 153/00)

 

Tipp:

So einfach können Sie die Profiltiefe selbst messen:

{gallery}profilcheck{/gallery} Großansicht bitte klicken

Verschwindet der goldene Rand der Münze vollständig im Profil, besteht kein Grund zur Sorge. Ist er mit dem Profil auf gleicher Höhe, ist das Profil noch etwa 3 Millimeter tief.

Wir stehen selbstverstänlich gerne mit Rat und Tat zur Seite....

 


Wichtig für Winterurlauber

Vor allem Winterurlauber, die in Alpenregionen mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind, gefährden den Kaskoversicherungsschutz bei nicht geeigneter Bereifung oder unterlassener Schneekettenmontage. In der Schweiz kann die Montage von Winterreifen von der Regionalverwaltung vorgeschrieben werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region dann Pflicht.

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