Feinstaubplakette...

 

Am 01.03.2008 trat die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt wurden durch die Kommunen sogenannte Umweltzonen eingerichtet, in die nur mit der entsprechenden Plakette eingefahren werden darf.

Autos ohne Plakette dürfen diese Zonen nicht befahren.

 

  • Bei uns erhalten Sie die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug.

 

Nachrüstmöglichkeit:

Für zahlreiche Fahrzeuge gibt es Nachrüstmöglichkeiten mit einem Partikelfilter.

Sprechen Sie uns an.....

reifenWinterreifen.....

Wir unterziehen Ihren Winterreifen einen gründlichen Reifencheck und erneuern sie bei Bedarf.

Dabei verwenden wir ausschließlich Markenreifen führender Hersteller

 

 

Gesetzliche Vorschrift:

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.

 

Ausführliche Informationen zu Winterreifen finden Sie hier :

 

Einen ausführlichen Test finden Sie hier :

Valid XHTML & CSS | Template Design a | Copyright © 2014 by KFz-Bollog