Feinstaubplakette...
Am 01.03.2008 trat die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt wurden durch die Kommunen sogenannte Umweltzonen eingerichtet, in die nur mit der entsprechenden Plakette eingefahren werden darf.
Autos ohne Plakette dürfen diese Zonen nicht befahren.
- Bei uns erhalten Sie die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug.
Nachrüstmöglichkeit:
Für zahlreiche Fahrzeuge gibt es Nachrüstmöglichkeiten mit einem Partikelfilter.
Sprechen Sie uns an.....